|
|
 |
|
Entlassungen ohne Grund |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Skurile Entlassungen finden immer häufiger statt. Oft werden Mitarbeiter aus völlig unverständlichen Gründen entlassen. Selbst die Arbeitsgerichte sehen die Kündigung oft als rechtskräftig an. Einige der kuriosesten Fälle sind hier aufgeführt.
Wegen sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro verliert eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz ihren Job. Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee entschied, dass die Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen Diebstahls zu Recht entlassen worden ist.
Gegen die fristlose Kündigung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte die 58-Jährige geklagt, allerdings ohne Erfolg. Es gibt viele weitere Beispiele, bei denen Mitarbeiter wegen vermeindlicher Bagatell-Vergehen entlassen wurden und der Arbeitsstreit dann schlußendlich vor Gericht landete - eine Übersicht:
Oktober 2009: Eine Sekretärin naschte vom Konferenzimbiss eine Frikadelle - und wurde deshalb nach 34 Jahren in der selben Firma gefeuert. Ein Gütetermin scheiterte, weil der Arbeitgeber nicht einlenken wollte.
September 2009: Ein Bäcker bestreicht am Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit firmeneigener Paste im Wert von vermutlich unter zehn Cent - nach seiner Darstellung, um sie abzuschmecken. Sein Arbeitgeber wertet das als Diebstahl und wirft ihn raus. Das Landesarbeitsgericht Hamm hebt die fristlose Kündigung durch die Bäckereikette aber als unverhältnismäßig auf.
Anzeige
Juli 2009: Der Streit um die gekündigte Supermarkt-Kassiererin "Emmely" geht in die höchste Instanz. Wegen grundlegender Bedeutung des Falls lässt das Bundesarbeitsarbeitsgericht in Erfurt ein Revisionsverfahren zu. Der unter ihrem Spitznamen bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Sie soll zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben.
Juli 2009: Ein Prozess um drei angeblich gestohlene Brötchen endet mit einem Vergleich. Das Arbeitsgericht Heilbronn hebt die Kündigung einer 59 Jahre alten Küchenhilfe eines Krankenhauses zwar nicht auf. Die Klinik wirft der Frau aber nicht länger Diebstahl vor und zahlt ihr Gehalt noch bis Ende September.
Juli 2009: Eine Abfallentsorgungsfirma in Mannheim kündigt einem Mitarbeiter fristlos, weil der Vater zweier Töchter ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Eine Kündigung sei unverhältnismäßig, urteilt das Arbeitsgericht Mannheim.
Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee fristlos entlassen. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg erhält sie eine ordentliche Kündigung.
Januar 2006: Ein Arbeiter hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgehen lassen und an ein Recyclingunternehmen verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugt das Landesarbeitsgericht Mainz nicht. Es weist die Kündigungsschutzklage ab.
Mai 2005: Das Zerreißen von drei Briefen wird einem Postboten zum Verhängnis. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigt seine fristlose Entlassung. Der Briefträger hatte sein Verhalten mit einem "Blackout" angesichts privater Probleme begründet. |
|
|
|
|
|
|
 |
|
Schön, dass ihr auf dieser Seite gelandet seid |
|
|
|
|
|
|
Auch wenn der Aufbau eigentlich relativ primitiv ist, gibt es hier doch wenigstens gute Infos über die Dinge, die wirklich in der Welt ablaufen. Mal sehn, wie lange die Bundesregierung braucht, um unter dem Vorwand, das Internet zu liberalisieren, diese Seite sperren lässt :D
Viel "Spaß" beim Lesen.
L. Asstsiefrei |
|
|
|
Heute waren schon 3 Besucher (3 Hits) hier! |